KEINE NEUEN SCHILDER BEI UMZUG NÖTIG !!!

Autokennzeichen bleiben bei Umzug innerhalb von NRW


Ein Umzug in einen anderen Ort ist mit einer Menge Bürokratie und Kosten verbunden. Zumindest bei der Auto-Ummeldung gibt's bald eine kleine Erleichterung: Der Halter braucht kein neues Kennzeichen mehr.


Wer nach dem 1. Juli nach Werne zieht und sein Auto ummelden möchte, muss dann sein altes Kennzeichen nicht mehr bei Janina Riedel im Bürgerbüro abgeben. Die Autonummer darf unabhängig vom Wohnort bestehen bleiben.


"Das gilt ab dem 1. Juli und nur bei einem Umzug innerhalb von Nordrhein-Westfalen", sagt Constanze Rauert, Pressesprecherin des Kreises Unna. Wer also beispielsweise demnächst von Dortmund nach Werne zieht und unbedingt sein geliebtes Kennzeichen "DO-OF 1" behalten will, kann das tun. Wie auch der Werner, der sein "UN-NA 999" gerne mit nach Hamm nehmen möchte.


Je nachdem, wie viele Zuzügler in den nächsten Jahren diese Möglichkeiten nutzen, fahren mehr oder weniger Autos mit Kennzeichen aus anderen Zulassungsbezirken durch die Städte. Konsequenz dieser Regelung für den Bürger: Er spart die Kosten für neue Kennzeichen (etwa 10 bis 15 Euro pro Schild) und die Stempelplakette.

Umschreibung weiterhin nötig

Was er sich nicht ersparen kann, ist der Gang zum zuständigen Straßenverkehrsamt, um die Fahrzeug-Papiere auf die neue Adresse umschreiben zu lassen. "Dieser Schritt ist nach wie vor nötig", sagt Constanze Rauert. Denn selbstverständlich soll, beispielsweise bei einer polizeilichen Fahndung, die Überprüfung des Kennzeichens zum Halter und seinem aktuellen Wohnsitz führen.

Aus diesem Grunde besteht auch eine Ausnahme bei der Neuregelung: nämlich beim Kennzeichen-Diebstahl. Um im eingangs geschilderten Fall zu bleiben: Dem Neu-Werner mit dem Kennzeichen "DO-OF 1" werden die Nummerschilder geklaut. "Wenn er dann neue beantragt, muss er ein Kennzeichen aus dem Bereich seiner Zulassungsstelle, also Kreis Unna, nehmen", erklärt Rauert.



Quelle: http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/werne/Autokennzeichen-bleiben-bei-Umzug-innerhalb-von-NRW;art942,1682130